Aufnahmen besonderer Personengruppen

Die Bundesrepublik Deutschland hat im Bewusstsein ihrer Vergangenheit und der humanitären Verantwortung die Möglichkeit verschiedener legaler Zuwanderungswege geschaffen.

Dazu gehören derzeit die Aufnahmeverfahren der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, der Jüdischen Emigrantinnen und Emigranten sowie Humanitäre Aufnahmeaktionen.

Weiterführende Informationen über das Spätaussiedleraufnahmeverfahren, das Bescheinigungsverfahren oder andere Themen zu Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern finden Sie im entsprechenden Themenbereich des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge sowie beim Bundesverwaltungsamt.

Weiterführende Informationen über die Aufnahmevoraussetzungen oder das Verfahren von Jüdischen Zuwanderinnen und Zuwanderern finden Sie im entsprechenden Themenbereich des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.

Neben der Aufnahme von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie Jüdischen Emigrantinnen und Emigranten gibt es noch weitere Verfahren, die eine Aufnahme aus humanitären Gründen außerhalb des Asylverfahrens ermöglichen. Hierunter zählen u. a. das Resettlement-Programm und das Aufnahmeverfahren für afghanische Ortskräfte.

Einen Überblick zu den einzelnen Aufnahmeprogrammen bietet die Broschüre des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.

Zudem erhalten Sie allgemeine Informationen zum Resettlement sowie der Humanitären Aufnahmen im Themenbereich des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.