Sitzungssaal 18. IntMK

Integrationsministerkonferenz

In der Integrationsministerkonferenz (IntMK) werden Stand und Entwicklungsprozesse in den Bereichen Integration und Migration regelmäßig und länderscharf diskutiert und erörtert. Sie soll dazu dienen, die Integrationspolitik mit konkreten Zusagen und Ausarbeitungen weiterzuentwickeln und die Spannbreite der integrationspolitischen Aktivitäten der einzelnen Länder aufzuzeigen und zu verbessern.

Unabhängig von der förmlich geregelten Rolle des Bundesrates als Verfassungsorgan dient die IntMK darüber hinaus der Zusammenarbeit mit dem Bund. So nehmen die für die Integration zuständige Bundesministerin oder der für Integration zuständige Bundesminister und die oder der Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration als Gäste an den Sitzungen der IntMK teil.

Jeweils zum 1. Juli eines Jahres wechselt der Vorsitz in alphabetischer Reihenfolge der Bundesländer. Die Geschäftsführung wird vom jeweiligen Vorsitzland wahrgenommen.

Einmal im Jahr findet eine Hauptkonferenz statt, die durch eine Vorkonferenz vorbereitet wird. Bei Bedarf werden Sonderkonferenzen einberufen. Für die Organisation des Vorsitzjahres ist die Geschäftsstelle der IntMK verantwortlich. Neben der Ausrichtung der Konferenzen gehört hierzu die Kommunikation zwischen den Ländern, zwischen der Bundes- und Landesebene und mit den anderen Ministerkonferenzen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite zur Integrationsministerkonferenz.

Weitere Informationen zu den Mitgliedschaften des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration in Fachministerkonferenzen erhalten Sie auf unserer Seite Gremien und Konferenzen.