Migration und Integration

Bayern ist ein weltoffenes Land. Der Freistaat steht für Humanität und Ordnung in der Asylpolitik. Für die Staatsregierung ist es ein Gebot von Humanität, Menschen in Not zu helfen und vor Verfolgung und Bürgerkrieg Schutz zu gewähren. Es ist aber auch erklärtes Ziel, dass Flucht und Migration nach Europa und Deutschland besser als bislang gesteuert werden müssen. Daneben steht der Freistaat als starker Wirtschaftsstandort für effiziente, attraktive Verfahren bei der Einwanderung von ausländischen Fachkräften. Er fordert und fördert Integration von Anfang an.

Die Zuwanderung erfolgt zu den unterschiedlichsten Aufenthaltszwecken. Sie umfasst beispielsweise Unionsbürger, die ihr Freizügigkeitsrecht ausüben, genauso wie ausländische Fachkräfte oder Studierende, nachziehende Ehegatten und Familienangehörige oder Asylbewerber.

Aufenthaltsrecht

Das Aufenthaltsrecht verfolgt das Ziel, die Zuwanderung zu steuern und zu begrenzen. Zuwanderung, die - etwa unter Missbrauch des Asylrechts - die Sozialsysteme einseitig belastet, soll vermieden werden. Alle Ausländer, die hier rechtmäßig und auf Dauer leben wollen, müssen sich in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben integrieren. Dies wird vom Gesetz gefördert, aber auch gefordert. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist das Aufenthaltsgesetz, das bundesweit die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Aufenthaltsbeendigung von Ausländern regelt. Für EU-Bürger und deren Familienangehörige gilt das Freizügigkeitsgesetz/EU.

Zuständig sind die Ausländerbehörden, die in Bayern Teil der Landratsämter und der Stadtverwaltungen in den kreisfreien Städten sind, bzw. bei (abgelehnten) Asylbewerbern unter bestimmten Voraussetzungen die Zentralen Ausländerbehörden, welche Teil der Regierungen sind.

Fachkräftezuwanderung

Bayern wirbt um Fachkräfte, Wissenschaftler und andere Hochqualifizierte auch aus Staaten außerhalb der Europäischen Union, um den Arbeitskräftebedarf der Wirtschaft und den Bedarf in Wissenschaft und Forschung decken zu können. Die Zuwanderungsmöglichkeiten wurden in den vergangenen Jahren großzügig erleichtert. 

Asylrecht

Artikel 16a des Grundgesetzes gibt politisch Verfolgten einen Anspruch auf Asyl in Deutschland. Zuständig ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Neben der Asylberechtigung wird im Asylverfahren auch geprüft, ob die Voraussetzungen für die Zuerkennung von Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder für subsidiären Schutz vorliegen oder ob Abschiebungsverbote bestehen, zum Beispiel wegen drohender schwerwiegender Gefahren für Freiheit, Leib oder Leben im Heimatland.

Asylsozialpolitik

Geflüchteten mit Bleibeperspektive bietet Bayern beste Perspektiven: Hier finden Sie Informationen zur bayerischen Asylsozialpolitik sowie Anlaufstellen für Asylsuchende.

Integrationspolitik

Bayern ist das Land der gelingenden Integration. Hier finden Sie alle Infos, Kontaktstellen und Fördermöglichkeiten zur Sprachförderung, Wertebildung, Sozialarbeit und Integration in Ausbildung und Arbeit.

Einbürgerung und Staatsangehörigkeit

Die Einbürgerung ist der Schlusspunkt einer erfolgreichen Integration. Wir begrüßen, wenn sich Ausländer um den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bemühen. Mit der freien Entscheidung, die deutsche Staatsangehörigkeit unter gleichzeitiger Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit anzunehmen, kommt die erfolgte Hinwendung zu Deutschland und Identifikation mit der neuen Heimat zum Ausdruck.

Aktuell